Einvernehmliche Scheidung in der Schweiz

Scheidung auf gemeinsames Begehren

Wenn sich beide Ehepartner über die Scheidung und die wichtigsten Folgen einig sind, kann die Scheidung in der Schweiz gemeinsam vorbereitet und beim Gericht eingereicht werden.

Scheidungskonvention · Gemeinsames Begehren · Checklisten · Word-Vorlage

Was bedeutet Scheidung auf gemeinsames Begehren?

Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren bedeutet, dass beide Ehepartner die Scheidung gemeinsam wollen und dem Gericht gemeinsam beantragen. Häufig wird dazu ein gemeinsames Scheidungsbegehren zusammen mit einer Scheidungskonvention eingereicht.

In der Scheidungskonvention halten die Ehepartner fest, wie die Folgen der Scheidung geregelt werden sollen. Dazu gehören je nach Situation Kinder, Unterhalt, Wohnung, Hausrat, Vermögen, Schulden und Vorsorge.

Wenn sich die Ehepartner einig sind, kann eine gut vorbereitete Vorlage helfen, die Unterlagen strukturiert zusammenzustellen und die wichtigsten Punkte nicht zu vergessen.

Wann kommt eine Scheidung auf gemeinsames Begehren in Frage?

Diese Form der Scheidung eignet sich besonders dann, wenn beide Ehepartner grundsätzlich kooperieren und die wichtigsten Punkte gemeinsam regeln möchten.

Geeignet, wenn …

  • beide Ehepartner die Scheidung wollen
  • eine gemeinsame Lösung angestrebt wird
  • die Scheidungsfolgen schriftlich geregelt werden sollen
  • beide Parteien bereit sind, die Unterlagen zu unterzeichnen
  • die Einreichung beim Gericht geordnet vorbereitet werden soll

Schwieriger, wenn …

  • ein Ehepartner die Scheidung nicht will
  • Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen besteht
  • wichtige Informationen fehlen
  • komplexe finanzielle Verhältnisse bestehen
  • eine Partei unsicher ist oder sich benachteiligt fühlt

Ablauf einer Scheidung auf gemeinsames Begehren

Der genaue Ablauf kann je nach Kanton, Gericht und persönlicher Situation unterschiedlich sein. Typischerweise erfolgt die Vorbereitung in mehreren Schritten.

1

Einigkeit herstellen

Beide Ehepartner klären, ob sie die Scheidung gemeinsam einreichen und die wichtigsten Punkte einvernehmlich regeln möchten.

2

Scheidungsfolgen regeln

Die Folgen der Scheidung werden schriftlich vorbereitet: Kinder, Unterhalt, Wohnung, Vermögen, Schulden und Vorsorge.

3

Konvention erstellen

Die Vereinbarung wird in einer Scheidungskonvention festgehalten und von beiden Ehepartnern geprüft.

4

Beim Gericht einreichen

Das gemeinsame Scheidungsbegehren, die Scheidungskonvention und die Beilagen werden beim zuständigen Gericht eingereicht.

Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?

Für die Einreichung braucht es in der Regel mehrere Dokumente. Die genaue Liste hängt vom zuständigen Gericht und von Ihrer persönlichen Situation ab.

Gemeinsames Scheidungsbegehren

Das Schreiben an das Gericht, mit dem beide Ehepartner gemeinsam die Scheidung beantragen.

Scheidungskonvention

Die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, zum Beispiel Kinder, Unterhalt, Wohnung, Vermögen, Schulden und Vorsorge.

Zivilstandsdokumente

Je nach Gericht zum Beispiel Familienausweis, Eheschein oder andere aktuelle Zivilstandsdokumente.

Finanzielle Unterlagen

Unterlagen zu Einkommen, Vermögen, Schulden, Steuern, Versicherungen und Vorsorge.

Warum ist die Scheidungskonvention so wichtig?

Die Scheidungskonvention ist das zentrale Dokument bei der einvernehmlichen Scheidung. Darin wird festgehalten, wie die Ehepartner die Folgen der Scheidung regeln möchten.

Eine klare und vollständige Scheidungskonvention kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und dem Gericht eine nachvollziehbare Grundlage für die Prüfung zu geben.

Typische Inhalte einer Scheidungskonvention

  • Kinder, Obhut, Betreuung und Besuchsrecht
  • Kinderunterhalt und allfälliger Ehegattenunterhalt
  • Wohnung, Hausrat und persönliche Gegenstände
  • Vermögen, Schulden und gemeinsame Konten
  • Pensionskasse und berufliche Vorsorge
  • Kosten und weitere Vereinbarungen
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Die Unterlagen dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Häufige Fehler vermeiden

Eine gemeinsame Scheidung wirkt auf den ersten Blick einfach. Trotzdem können unklare oder unvollständige Unterlagen zu Rückfragen und Verzögerungen führen.

Darauf sollten Sie achten

  • alle wichtigen Scheidungsfolgen schriftlich regeln
  • klare und verständliche Formulierungen verwenden
  • Unterhalt und Vorsorge sorgfältig prüfen
  • bei Kindern das Kindeswohl besonders beachten
  • alle nötigen Beilagen vollständig vorbereiten

Das führt oft zu Problemen

  • fehlende Angaben zur Pensionskasse
  • unklare Unterhaltsregelungen
  • nicht geregelte Kinderbelange
  • unvollständige Vermögensübersicht
  • fehlende Unterschriften oder Beilagen

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Diese Informationen dienen als allgemeine Orientierung zur Scheidung auf gemeinsames Begehren in der Schweiz. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Bei Unsicherheiten, Streitigkeiten, komplexen Vermögensverhältnissen, Fragen zum Unterhalt oder Kinderbelangen sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

Häufige Fragen zur Scheidung auf gemeinsames Begehren

Was ist eine Scheidung auf gemeinsames Begehren?

Dabei beantragen beide Ehepartner die Scheidung gemeinsam beim Gericht. Die Scheidungsfolgen werden häufig in einer Scheidungskonvention festgehalten.

Braucht es eine Scheidungskonvention?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen sehr wichtig. Sie bildet die Grundlage für die gerichtliche Prüfung.

Müssen beide Ehepartner unterschreiben?

Bei einem gemeinsamen Vorgehen sollten beide Ehepartner das Scheidungsbegehren und die Scheidungskonvention unterzeichnen.

Kann man die Unterlagen selbst vorbereiten?

Ja, eine Vorlage kann bei der Vorbereitung helfen. Die Vereinbarung muss jedoch zur konkreten Situation passen und wird vom Gericht geprüft.

Was passiert, wenn das Gericht Rückfragen hat?

Das Gericht kann Ergänzungen verlangen oder einzelne Punkte genauer prüfen. Besonders bei Kindern, Unterhalt und Vorsorge ist eine sorgfältige Formulierung wichtig.

Ersetzt eine Vorlage einen Anwalt?

Nein. Eine Vorlage ist eine praktische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

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