Einsargen, Überführung und Aufbahrung

Einsargen, Überführung und Aufbahrung

Sobald die Ärztin oder der Arzt den Tod festgestellt hat, kann die Überführung organisiert werden. Für die meisten Gemeinden ist das Bestattungsunternehmen zuständig. Der Zeitpunkt der Überführung wird in Abstimmung mit dem Bestattungsamt festgelegt.

Bei einer Erdbestattung erfolgt die Aufbahrung der verstorbenen Person im Aufbahrungsraum beim Friedhof. Oft stellt Ihnen das Bestattungsamt auf Wunsch einen Schlüssel zu diesem Raum zur Verfügung, damit Sie und Ihre Angehörigen in Ruhe Abschied nehmen können.

Bei einer Kremation veranlasst das Bestattungsamt die Überführung der verstorbenen Person ins Krematorium. 

Das Einsargen wird – nach Absprache mit dem Bestattungsamt – durch eine Bestattungsfirma organisiert. Sie ist auch die Ansprechpartnerin für besondere Wünsche bezüglich des Sarges oder der Bekleidung der verstorbenen Person. Spitäler und Heime übernehmen das Einsargen üblicherweise selbst oder koordinieren dieses direkt mit dem Bestattungsamt.

Oft wird der sogenannte Gemeindesarg verwendet. Dieser besteht aus Fichtenholz und eignet sich sowohl für Erd- wie auch für Kremationsbestattungen. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Zweckverbandsgemeinden ist dieser Sarg kostenlos. Zusätzlich stehen – gegen Aufpreis – weitere Sarg- und Urnenmodelle zur Auswahl. Das Bestattungsamt berät Sie hierzu gerne.