Beerdigung und Abdankung
Bestattungsformen
- Erdbestattung: Die verstorbene Person wird im Sarg beigesetzt.
- Kremation (Feuerbestattung): Die verstorbene Person wird im Sarg eingeäschert; die Asche wird später in einer Urne beigesetzt.
Erdbestattung oder Kremation
Die Wahl der Bestattungsform soll im Sinne der verstorbenen Person getroffen werden. Oft sind entsprechende Wünsche in schriftlicher Form festgehalten oder mündlich übermittelt worden. Liegen solche Angaben nicht vor, entscheiden die Angehörigen.
Grabarten
Auf dem Friedhof Bachtobel in Bassersdorf stehen folgende Grabarten zur Verfügung:
- Einzel-Reihengrab für Erdbestattungen
- Einzel-Reihengrab für Urnenbestattungen
- Urnengedenkwand (einmalige Kosten von CHF 1'000.– für Beschriftung und Pflege der Blumenrabatte für 20 Jahre)
- Anonymes Gemeinschaftsgrab für Urnenbestattungen
- Familiengräber für Erd- oder Urnenbestattungen (Kosten auf Anfrage)
Die Vergabe der Grabstellen erfolgt der Reihenfolge nach; eine Auswahl oder Reservation bestimmter Plätze ist nicht möglich. Nach einer Erdbestattung kann keine Umbettung mehr vorgenommen werden. Urnen können jedoch jederzeit in bestehende Gräber hinzugefügt werden.
Ruhefristen
Für jedes Grab gelten gesetzliche Ruhefristen. Zum Beispiel
- 20 Jahre für Einzel-, Kinder- und Gemeinschaftsgräber
- 50 Jahre für Familiengräber
Eine Verlängerung der Ruhefristen ist nicht möglich. Urnenbeisetzungen in bestehende Gräber bleiben jederzeit möglich; die Ruhefrist richtet sich jedoch immer nach der Erstbestattung.
Bestattung
Das Datum der Bestattung und der Abdankung wird gemeinsam mit dem Bestattungsamt festgelegt. An Samstagen und Sonntagen finden selten Bestattungen statt.
Gehörte die verstorbene Person der reformierten oder katholischen Landeskirche an, erhalten Sie vom Bestattungsamt die entsprechenden Kontaktadressen.
Grabstein
Für das Aufstellen eines Grabsteins ist eine Bewilligung erforderlich. Vor Beginn der Arbeiten muss der Steinbildhauer ein Gesuch in zweifacher Ausführung bei der Friedhofvorsteherin einreichen.
Bei Erdbestattungen darf der Grabstein frühestens nach sechs Monaten gesetzt werden; bei Urnengräbern gibt es keine zeitliche Einschränkung. Die Gestaltung des Grabsteins richtet sich nach den Vorgaben des Zweckverbandes.
Grabbepflanzung und Grabpflege
Die Bepflanzung und Pflege des Grabes kann von den Angehörigen selbst übernommen oder an eine Gärtnerei vergeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, direkt beim Friedhofzweckverband Bassersdorf-Nürensdorf einen Grabpflegevertrag abzuschliessen. Die Kosten richten sich nach Grabart und Grösse der Grabfläche. Die Friedhofvorsteherin informiert Sie gerne über Vertragsbedingungen und Preise.
